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   BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98   

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BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98 (https://dejure.org/1999,2755)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1999 - 4 AZR 686/98 (https://dejure.org/1999,2755)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1999 - 4 AZR 686/98 (https://dejure.org/1999,2755)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 53 Abs. 1, § 72 Abs. 6; ZPO § 91a
    Senatsbesetzung bei Kostenbeschluß nach § 91 a ZPO

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91a; ArbGG § 53 Abs. 1, § 72 Abs. 6
    Kostenbeschluss nach § 91a ZPO ohne mündliche Verhandlung in der Revisionsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 279
  • BB 2000, 520
  • DB 2000, 152
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Auszug aus BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98
    Unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 28. September 1994 (- 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat sie sogar das Vorliegen gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse in Abrede gestellt und gemeint, es fielen auch nicht mehr als 50 % selbständige Leistungen an.

    Soweit die Beklagte meint, die Darlegung eines entsprechenden Bewertungsirrtums durch Hinweis auf die Entscheidung des Vierten Senats vom 28. September 1994 (- 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ersetzen zu können, ist darauf zu verweisen, daß die Klage in jenem Fall am fehlenden hinreichend schlüssigen Sachvortrag des Klägers gescheitert ist.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98
    Die revisionsrechtliche Überprüfung wäre insofern darauf beschränkt, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff als solchen verkannt hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98
    Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 11. Juni 1997 (- 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II) verlangt, daß der Arbeitgeber im Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer korrigierenden Rückgruppierung bei unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers darlegen müsse, warum und inwieweit seine bisherige Bewertung der Tätigkeit fehlerhaft war und deshalb die Eingruppierung korrigiert werden muß.
  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98
    Denn die Parteien konnten die Erledigung der Hauptsache grundsätzlich nur in mündlicher Verhandlung erklären (vgl. BGH Urteil vom 17. April 1984 - IX ZR 153/83 - NJW 1984, 1901, zu I 1 a der Gründe; Zöller/Vollkommer, ZPO, 16. Aufl., § 91 a Rz 10).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können nämlich auch bei äußerer Ähnlichkeit des Arbeitsablaufs tatsächlich trennbare Tätigkeiten, die tariflich unterschiedlich zu bewerten wären, nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammen gefaßt werden (Urteil vom 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZB 6/92

    Rechtswegverweisung

    Auszug aus BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98
    Damit ist auch die Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO, wenn sie ohne mündliche Verhandlung ergeht, nur von den berufsrichterlichen Mitgliedern des Senats zu treffen (ebenso für die Entscheidung über die weitere sofortige Beschwerde gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 4 - 6 GVG: BAG Beschluß vom 10. Dezember 1992 - 8 AZB 6/92 - BAGE 72, 84 = AP Nr. 4 zu § 17 a GVG).
  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 2086/94

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

    Auszug aus BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98
    Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 2086/94 -.
  • BAG, 12.05.1992 - 7 AZR 239/91

    Befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98
    Dies folgt aus § 72 Abs. 6 in Verb. mit § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, wonach die nicht aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse, soweit nichts anderes bestimmt ist, ohne die ehrenamtlichen Richter erlassen werden (so bereits Beschluß vom 12. Mai 1992 - 7 AZR 239/91 - n.v.).
  • BAG, 12.06.1967 - 3 AZR 368/66

    Bundesarbeitsgericht - Offenbleibende Rechtsfrage - Kostenrisiko - Billiges

    Auszug aus BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98
    Das Gericht braucht in rechtlich oder tatsächlich schwierig gelagerten Fällen nicht jede für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsame Frage zu überprüfen, vielmehr kann das Kostenrisiko auf beide Parteien verteilt werden (BAG Urteil vom 12. Juni 1967 - 3 AZR 368/66 - AP Nr. 12 zu § 91 a ZPO).
  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 63/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit des "Kleinen Senats"

    Auszug aus BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98
    § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG schränkt nämlich lediglich den Grundsatz ein, daß die Spruchkörper in der Arbeitsgerichtsbarkeit unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter tätig werden (vgl. § 16 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 41 Abs. 2 ArbGG) und grenzt die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter im Urteilsverfahren von der Tätigkeit der Berufsrichter ab (BAG Beschluß vom 2. Juni 1954 - 2 AZR 63/53 - BAGE 1, 13 = AP Nr. 1 zu § 53 ArbGG 1953).
  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

    Deshalb ist die Kostenentscheidung nach § 91 a Abs. 1 ZPO, wenn sie ohne mündliche Verhandlung ergeht, nur von den berufsrichterlichen Mitgliedern des Senats zu treffen (BAG 23. August 1999 - 4 AZR 686/98 - AP ArbGG 1979 § 53 Nr. 1 = EzA ZPO § 91 a Nr. 6).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

    Die Kostenlast kann gleichmäßig auf beide Parteien verteilt werden (vgl. für die st. Rspr. BAG 23. August 1999 - 4 AZR 686/98 - zu II 2 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 53 Nr. 1 = EzA ZPO § 91a Nr. 6; 12. Juni 1967 - 3 AZR 368/66 - zu II der Gründe, AP ZPO § 91a Nr. 12 mit abl. Anm. Wieczorek; BGH 8. November 1976 - NotZ 1/76 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 67, 343; siehe auch Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 74 Rn. 32).
  • BAG, 20.04.2005 - 2 AZR 201/04

    Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung

    Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, war über die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91a Abs. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen ohne mündliche Verhandlung und ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BAG 23. August 1999 - 4 AZR 686/98 - AP ArbGG 1979 § 53 Nr. 1 = EzA ZPO § 91a Nr. 6).
  • BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Revision

    Die Entscheidung war nur von den berufsrichterlichen Mitgliedern des Senats zu treffen (BAG 23. August 1999 - 4 AZR 686/98 - zu II 1 der Gründe) .
  • VGH Bayern, 07.08.2017 - 3 ZB 14.536

    Innerkirchlicher Rechtsweg bei Status- und Zahlungsklage eines Diakons

    Die hiernach maßgebliche Bedeutung der Sache für den Kläger bemisst der Senat nach seinem Ermessen entsprechend dem für eine sog. "Eingruppierungsfeststellungsklage" im Arbeitsrecht (vgl. BAG, B.v. 23.8.1999 - 4 AZR 686/98 - juris Rn. 26) gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG zugrunde zu legenden Streitwert pauschalierend mit dem dreijährigen Unterschiedsbetrag zwischen der Besoldung nach A 12 und A 13, da der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen höher ist.
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